Themenseite: Landesgleichstellungsgesetze
Welche gesetzlichen Regelungen zur Barrierefreiheit in Ihrem Bundesland gelten
Durch die Veröffentlichung der EU-Richtlinie 2102 wurden die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, freie Zugänge zu Webangeboten zu stellen. In Deutschland regelt das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) die Barrierefreiheit sämtlicher Webangebote öffentlicher Stellen auf Bundesebene. Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) legt die für die Umsetzung notwendigen Anforderungen fest.
Für die öffentlichen Stellen der einzelnen Bundesländer – darunter fallen auch die der Kommunen – gelten jeweils eigene, länderspezifische Gesetze und Verordnungen. Dabei können diese frei entscheiden, ob sie die Anforderungen der BITV 2.0 umsetzen oder andere Regelungen treffen. Durch die EU-Richtlinie sind sie jedoch verpflichtet, die Mindestanforderungen der Europäischen Norm EN 301 549 zu erfüllen.
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