Landesgleichstellung in Berlin

Berlin richtet sich in seiner Gesetzgebung nach der EU-Richtlinie 2102 und der BITV 2.0. Generell wird Gleichberechtigung durch das Gesetz über die Gleichberechtigung von Menschen mit und ohne Behinderung (Landesgleichberechtigungsgesetz – kurz: LGBG) geregelt. Mit dem Gesetz zur Förderung des E-Government (E-Government-Gesetz Berlin – kurz: EGovG Bln) von Mai 2016 soll barrierefreies E-Government gewährleistet werden. Hierbei sind Verwaltungs- und öffentliche Stellen unter anderem dazu verpflichtet, Webinhalte barrierefrei zu gestalten und verständliche Sprache zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin ist das Gesetz über die barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik Berlin (Barrierefreie-IKT-Gesetz Berlin – kurz: BIKTG Bln) seit März 2019 in Kraft. Hierbei wird sich ebenfalls an der EU-Richtlinie 2102 orientiert und die vier Grundprinzipien der WCAG 2.1 aufgegriffen. Auch die technischen Standards der BITV 2.0 müssen berücksichtigt werden. Neben einer Barrierefreiheits-Erklärung muss auch ein Feedback-Mechanismus auf den jeweiligen Seiten der öffentlichen Stellen angeboten werden.

Die Überwachung der digitalen Barrierefreiheit übernimmt die Kompetenzstelle für Digitale Barrierefreiheit und Usability, die zur Senatsverwaltung für Inneres und Sport gehört. Öffentliche Stellen müssen alle drei Jahre Bericht an die Überwachungsstelle erstatten – erstmals zum 31. März 2021.

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