Landesgleichstellung in Hessen

Im Dezember 2004 hat Hessen das Hessische Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – kurz: HessBGG) erlassen. Das Gesetz orientiert sich bezüglich Barrierefreier Informationstechnik (§ 14) an den Vorgaben der EU-Richtlinie 2102. Zusätzlich hat das Land im September 2019 die Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (kurz: BITV HE 2019) veröffentlicht, welche sich ebenfalls auf die Richtlinie, aber auch auf die BITV 2.0 bezieht.

Gefordert wird neben der Barrierefreiheits-Erklärung auch ein entsprechender Feedback-Mechanismus auf den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen. Die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle ist bei der Landesbeauftragten für barrierefreie IT angesiedelt, welche dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration untersteht.

Die Vorschriften der BITV HE 2019 gelten für Websites, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden ab dem 23. September 2020 und für mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021.

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