Landesgleichstellung in Bremen

Das Bremisches Behindertengleichstellungsgesetz (kurz: BremBGG), welches seit Januar 2020 in Kraft ist, regelt in Abschnitt 3 die Barrierefreie Informationstechnik öffentlicher Stellen. Hierbei wird sowohl auf die Grundprinzipien der WCAG 2.1 als auch auf die BITV 2.0 Bezug genommen. Dadurch ist es notwendig, dass Webinhalte und -auftritte öffentlicher Stellen eine Barrierefreiheits-Erklärung und dazugehörigen Feedback-Mechanismus bereitstellen.

Zur Überwachung wurde eine Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik eingerichtet, welche beim aktuellen Landesbehindertenbeauftragten angesiedelt ist. Erstmals zum 30. Januar 2021 und danach alle drei Jahre müssen die obersten Landesbehörden Bericht über den Stand der Barrierefreiheit an die Zentralstelle erstatten. Diese muss dann wiederum dem Bund Bericht erstatten.

Mehr zum Thema Barrierefreiheit

Die Web Content Accessiblity Guidelines (WCAG) - Barrierefreiheit im Internet

Die WCAG bilden die grundlegenden Richtlinien für ein barrierefreies Internet

Mehr erfahren

Formulare richtig gestalten - Effektive Dialoge im Web aufbauen und Conversions erreichen

Effektive Dialoge im Web aufbauen und Conversions erreichen

Mehr erfahren

5 Tipps für eine barrierefreie Website

So machen Sie Ihre Seite auch ohne grundlegendes Neudesign benutzerfreundlicher

Mehr erfahren

Für wen sind die WCAG verpflichtend?

Rechtliche Rahmenbedingungen und Termine für das Umsetzen von Barrierefreiheit im Web

Mehr erfahren