Landesgleichstellung in Brandenburg

In Brandenburg gelten die Bestimmungen des Gesetzes des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz – kurz: BbgBGG). Paragraf § 9 regelt die Anforderungen für Barrierefreie Informationstechnik und bezieht sich dabei auf die EU-Richtlinie 2102.

Im September 2019 wurde die Brandenburgische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung – kurz: BbgBITV) erlassen. Paragraf § 2 verweist auf die Grundprinzipien der WCAG 2.1 und ebenfalls auf die EU-Richtlinie 2102. Auch eine Barrierefreiheits-Erklärung und entsprechender Feedback-Mechanismus müssen eingerichtet werden.

Die Überwachung der Durchsetzung und Einhaltung übernimmt das Landesamt für Soziales und Versorgung. Dieses muss zum 30. März 2021 und nachfolgend alle drei Jahre zum 30. März an die Überwachungsstelle des Bundes Bericht erstatten.

Weiterhin müssen die Vorschriften der BbgBITV auf Websites öffentlicher Stellen spätestens ab dem 23. September 2020 und für mobile Anwendung derselben ab dem 23. Juni 2021 angewendet werden.

Mehr zum Thema Barrierefreiheit

5 Tipps für eine barrierefreie Website

So machen Sie Ihre Seite auch ohne grundlegendes Neudesign benutzerfreundlicher

Mehr erfahren

Die Web Content Accessiblity Guidelines (WCAG) - Barrierefreiheit im Internet

Die WCAG bilden die grundlegenden Richtlinien für ein barrierefreies Internet

Mehr erfahren

Formulare richtig gestalten - Effektive Dialoge im Web aufbauen und Conversions erreichen

Effektive Dialoge im Web aufbauen und Conversions erreichen

Mehr erfahren

Für wen sind die WCAG verpflichtend?

Rechtliche Rahmenbedingungen und Termine für das Umsetzen von Barrierefreiheit im Web

Mehr erfahren