Abstraktes Bild aus Lichtstrahlen und Punkten

Wie Sie von der Bundesförderung für Digitalisierung profitieren können

Das Förderprogramm "Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU" des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bietet kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung bei der Umsetzung digitaler Projekte.

In vielen Branchen entscheidet digitales Know-How und ein effektiver Einsatz digitaler Technologien über Erfolg oder Miserfolg am Markt. Mit dem Förderprogramm "Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU" bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie kleinen und mittleren Unternehmen die Chance, ihr Wissen und ihren Technologieeinsatz zu verbessern mit gezielten Investitionen.

Das neue Programm ist befristet bis zum 21. Dezember 2023 und kann voraussichtlich ab dem 07. September 2020 beantragt werden. Die Förderung besteht aus einer finanziellen nicht rückzahlbarer Bezuschussung digitaler Projekte und ist in ihrer Höhe abhängig von der Unternehmensgröße.

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Mit dem Absenden des Formulars erklären Sie sich einverstanden mit unseren Datenschutzbestimmungen sowie mit der Kontaktaufnahme durch agorate zur Terminvereinbarung.

Wer ist förderberechtigt?

Grundsätzlich sind kleine und mittlere Unternehmen aus allen Branchen mit 3 bis 499 Beschäftigten berechtigt zur Förderung. Diese benötigen zwingend mindestens eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Im Rahmen der Antragstellung und anschließenden Umsetzung muss nachgewiesen werden, dass:

  • das zu fördernde Vorhaben noch nicht begonnen hat,
  • das Vorhaben innerhalb von 12 Monaten nach Bewilligung umgesetzt wurde,
  • die Fördermittel ausschließlich für das angegebene Vorhaben verwendet wurden.

 

Welche Investitionen werden gefördert?

Das Bundesprogramm enthält zwei Fördermodule. Unternehmen können entweder Projekte in einem oder beiden der Fördermodule beantragen.

Fördermodul 1: Investitionen in digitale Technologien

In diesem Modul werden Investitionen in Soft- und Hardware sowie damit verbundene Prozesse, die die interne und externe Vernetzung von Unternehmen fördern. Beispielsweise können Projekte zu künstlicher Intelligenz, Big Data oder Cloud-Platformen gefördert werden sowie Projekte die Datensicherheit und -schutz in der IT fördern.

Fördermodul 2: Investition in die Qualifikation der Mitarbeitenden

Vorhaben in diesem Modul dienen der Weiterbildung von Beschäftigten im Umgang mit digitalen Technologien. Hierzu gehört sowohl das Schaffen von Basiskompetenzen als auch Weiterbildungen zu neuen digitalen Arbeitsprozessen oder Lehrgänge zu Datensicherheit und -schutz.

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Wie hoch ist die Förderung?

Die maximale Fördersumme pro Unternehmen liegt bei 50.000 Euro, bei Investitionen in Netzwerken von Unternehmen oder Wertschöpfungsketten sogar bis zu 100.000 Euro. Die Minimale Fördersumme für Modul 1 beträgt 17.000 Euro, für Modul 2 beträgt sie 3.000 Euro.

Die konkrete Höhe der Förderung bemisst sich anteilig anhand der Investitionskosten sowie der Unternehmensgröße. Zusätzlich gelten für alle bis zum 30.06.2021 eingehenden Verträge erhöhte Fördersummen um Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie beeinträchtigt wurden, weiter zu unterstützen. Der Prozentsatz der Förderung berechnet sich entsprechend der nachstehenden Tabelle.

Unternehmsgröße bis zum 30.06.2021 ab dem 01.07.2021
Bis 50 Beschäftigte 50% 40%
Bis 250 Beschäftigte 45% 35%
Bis 499 Beschäftigte 40% 30%

 

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Beantragung findet ab dem 07.09.2020 auf einem eigens dafür eingerichteten Portal statt welches Sie mittels des untenstehenden Buttons aufrufen können.

Was muss ich für den Förderungsantrag vorbereiten?

Bevor der Förderantrag gestellt werden kann, muss ein konkretes Projekt in einem oder beiden der obenstehenden Fördermodule benannt werden. Dazu gehört eine umfassende Beschreibung der konkreten Vorhaben bzw. den konkreten Umfang und Art der Qualifikationsmaßnahmen. Darüber hinaus muss ein fertig kalkulierter Kostenrahmen angegeben werden, der dann zur Berechnung der Fördersumme verwendet werden kann. Hierbei ist wichtig, dass die Verwendung der ausgewiesenen Kosten am Ende des Projektes nachgewiesen werden kann.

Neben dem konkreten Vorhaben muss das beantragende Unternehmen einen Digitalisierungsplan vorlegen. Dieser beinhaltet eine Bestandsaufnahme der Digitalisierung innerhalb des Unternehmens und Probleme, die anhand des zu fördernden Projektes gelöst werden sollen. Dazu gehört eine Beschreibung, wie das Unternehmen durch das Vorhaben beispielsweise effizienter arbeitet oder neue Geschäftsfelder erschließen kann.

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