Eine Schranke

Web Content Accessiblity Guidelines (WCAG)

Die WCAG bilden die grundlegenden Richtlinien für ein barrierefreies Internet

Stellen Sie sich das Internet wie eine öffentliche Bibliothek vor: Ein großes Gebäude voll mit Informationen, welche für jeden Menschen zugänglich sind. Was ist aber, wenn man – um in die Bibliothek zu gelangen – einige Treppenstufen hinauf gehen muss? Dann ist die Erreichbarkeit für alle nicht mehr gewährleistet. Menschen, die nicht mehr gut oder vielleicht gar nicht mehr laufen können, benötigen in diesem Fall eine Zugangsrampe oder ähnliche Hilfen. Bezogen auf das Internet weisen die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf die Relevanz von eben diesen Zugangsrampen hin und dienen gleichfalls als Anleitung dafür, wie diese auszusehen haben.  

Die WCAG – auf Deutsch: „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte“ – sollen dabei helfen, Websites zugänglich und barrierefrei zu gestalten. Ziel dabei ist, dass jeder Mensch – unabhängig von körperlichen, kognitiven und technischen Möglichkeiten – auf Websites zugreifen kann. Dadurch wird sichergestellt, dass sämtliche Webinhalte auch für Menschen mit Behinderungen abrufbar und zugänglich sind. Die WCAG schaffen somit Zugangsrampen für Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose, für Menschen mit schwindendem Hörvermögen sowie kognitiven und körperlichen Einschränkungen. Aber auch generell ermöglichen die Richtlinien eine einfachere Nutzung der Webinhalte für alle.  

Die WCAG wurden von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Cosortium (W3C) verfasst. Im Jahr 1999 wurde eine erste Fassung der WCAG veröffentlicht – die seit 2018 aktuelle Version lautet WCAG 2.1. Einer der Schwerpunkte bei dieser Version liegt auf der Nutzung mobiler Geräte. 

Die Prinzipien, Richtlinien und Erfolgskriterien 

Die Basis der WCAG 2.1 bilden folgende vier Prinzipien:  

  • Wahrnehmbarkeit
  • Bedienbarkeit
  • Verständlichkeit
  • Robustheit

Barrierefreiheit wird erst dann gewährleistet, sobald jedes einzelne dieser Prinzipien erfüllt wurde. Was diese Prinzipien genau bedeuten und was für deren Umsetzung wichtig ist, wird in den dazugehörigen 13 Richtlinien definiert. So fordert z.B. die erste Richtline zum Prinzip der Bedienbarkeit, dass „alle Funktionalitäten per Tastatur zugänglich“ sein müssen. Richtlinie 3.1. legt fest, dass Verständlichkeit unter anderem dann erreicht wird, sobald Inhalte „lesbar und verständlich“ gemacht wurden. Die Richtlinien geben also vor, welche Maßnahmen notwendig sind, um Webinhalte für alle zugänglich zu machen.  

Wie diese Maßnahmen konkret umzusetzen sind, wird in den 78 sogenannten Erfolgskriterien beschrieben. Diese sind Unterkategorien der Richtlinien – das heißt: die 13 Richtlinien sind erneut unterteilt in die verschiedenen Erfolgskriterien. Unter jedem Erfolgskriterium steht wiederum eine große Anzahl von Techniken, die benutzt werden können, um das Kriterium zu erfüllen.  

Die Grundlage für das Testen von Barrierefreiheit stellen somit die Erfolgskriterien dar. Um Barrierefreiheit zu erreichen, muss also den Handelsanweisungen der Kriterien genügt werden.  

Konformität und Prüfung einer Website 

Die Erfolgskriterien sind in drei Konformitätsstufen eingeteilt, die aufeinander aufbauen: 

  1. A (niedrigste) 
  2. AA (mittlere)
  3. AAA (höchste)

Jedes Erfolgskriterium wird also einer dieser Stufen zugeordnet. Kriterien der Stufe A stellen das notwendige Grundgerüst für Barrierefreiheit dar und müssen in jedem Fall erfüllt werden. Beispiele hierfür sind unter anderem die Bereitstellung sowohl von Untertiteln für Videos mit Sprache als auch von Alternativtexten für Grafiken.  

Die Konformitätsstufen AA und AAA erweitern den Katalog um weitere Erfolgskriterien. Darunter fallen für die Stufe AA z.B. die Herstellung guter Vergrößerbarkeit der Webinhalte und guter Kontraste. Generell führt diese Konformitätsstufe Anweisungen ein, die besonders für sehbehinderte Nutzerinnen und Nutzer wichtig sind.  

Kriterien der letzten und höchsten Stufe AAA sind unter anderem die Nutzung von möglichst leichter Sprache und die Verwendung von Volltextversionen von Videos. Diese Stufe zu erreichen ist jedoch nur selten möglich, da alle Anforderungen (also auch die der zwei vorherigen Stufen) erfüllt werden müssen, sich die Erfolgskriterien jedoch teilweise nicht auf alle Inhaltsformen anwenden lassen.  

Jede Prüfung einer Website auf Barrierefreiheit ist also eine Prüfung der Konformität der jeweiligen Inhalte mit den Erfolgskriterien der verschiedenen Stufen. Somit geht es in einer Prüfung grundsätzlich darum zu kontrollieren, ob die Webinhalte mit den formulierten Erfolgskriterien übereinstimmen – sprich konform zu diesen sind. Wenn alle Inhalte einer Website mindestens zu den Kriterien der Stufe A konform sind, kann sich diese barrierefrei nennen. Im Umkehrschluss heißt das, dass bei der Nicht-Erfüllung eines einzigen Kriteriums – bis zur Behebung dessen – keine Barrierefreiheit attestiert werden kann.  

Es ist generell empfehlenswert, so viele Anforderungen der WCAG 2.1 wie möglich umzusetzen. Dabei ist es realistisch und erstrebenswert, Konformitätsstufe AA zu erreichen.

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