Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Viele Unternehmen haben es verpasst – oder verdrängt. Dabei ist Barrierefreiheit keine Last, die man abarbeitet. Es ist eine Chance.
Was das BFSG eigentlich verlangt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie European Accessibility Act in deutsches Recht um. Kurz: Digitale Produkte und Dienstleistungen müssen für alle Menschen zugänglich sein – also auch für Menschen mit Sehbehinderungen, Hörbehinderungen, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten.
Was das konkret bedeutet: Websites brauchen ausreichende Farbkontraste. Bilder brauchen Alt-Texte, die Screenreader vorlesen können. Videos brauchen Untertitel. Formulare müssen so beschriftet sein, dass Hilfstechnologien sie verstehen. Navigation muss per Tastatur bedienbar sein.
Wer betroffen ist
Das BFSG gilt für Unternehmen mit mehr als zehn Beschäftigten oder einem Jahresumsatz über zwei Millionen Euro, die Produkte und Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Das betrifft Online-Shops, Banking- und Finanzdienstleistungen, Telekommunikationsunternehmen, Buchungssysteme im Personenverkehr sowie E-Book-Software.
Kleinere Unternehmen können unter Umständen eine unverhältnismäßige Belastung geltend machen. Das ist aber kein Freifahrtschein. Die Anforderungen werden strenger, und wer früh anfängt, hat später weniger Aufwand.
Die häufigsten Fehler in der Praxis
Wir sehen immer wieder dieselben Probleme:
Fehlende Alt-Texte auf Bildern. Klingt trivial, ist bei automatisierten Tests aber einer der häufigsten Befunde.
Schlechte Farbkontraste. Helles Grau auf Weiß sieht modern aus – und ist für sehbeeinträchtigte Menschen kaum lesbar.
Nicht zugängliche Formulare. Wenn ein Formularfeld nur durch seine Position erklärt wird, versteht ein Screenreader nicht, was dort eingetragen werden soll.
Fehlende Tastaturnavigation. Vieles, was per Maus funktioniert, funktioniert per Tastatur überhaupt nicht.
Videos ohne Untertitel – besonders relevant für Marken mit großem Video-Content.
Wie wir bfsg-testen.de gebaut haben
Wir haben selbst erlebt, wie schwer verständlich die gesetzlichen Anforderungen sind – und wie wenig hilfreiche Ressourcen es dazu gibt. Deshalb haben wir bfsg-testen.de entwickelt: eine Plattform, die Unternehmen, Kommunen und öffentlichen Einrichtungen hilft, ihren BFSG-Stand schnell und unkompliziert zu prüfen.
Der BFSG-Check führt durch die relevanten Anforderungen – ohne Jargon, ohne Umwege. Am Ende gibt es eine Einschätzung und konkrete nächste Schritte. Kurz nach dem Launch haben wir überdurchschnittlich viele Anfragen von kommunalen Einrichtungen bekommen – offenbar genau das richtige Format für ein Thema, das viele beschäftigt, aber wenige verstehen.
Was jetzt zu tun ist
Wenn du nicht weißt, wo du stehst, ist der erste Schritt eine einfache Bestandsaufnahme:
Lass deine Website durch einen automatisierten Accessibility-Checker laufen – zum Beispiel den WAVE Web Accessibility Evaluator oder Lighthouse in den Chrome DevTools.
Schau dir die Ergebnisse an. Nicht alles, was der Checker meldet, ist kritisch – aber einiges schon.
Priorisiere die Fehler mit dem größten Impact: Kontraste, Alt-Texte, Formular-Labels.
Dann kommt der manuelle Teil: Tastaturnavigation testen, Screenreader testen, echte Nutzertests wenn möglich.
Barrierefreiheit ist kein Gütesiegel für besonders soziale Unternehmen. Es ist Standard. Wer das früh versteht, spart sich später eine Menge Aufwand. Wir helfen gerne dabei – schreib uns einfach an.